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Rahmenrichtlinien und EPA für den Profilfach Berufliche Informatik

Aktuelle Rahmenrichtlinien und EPA

Die neuen Rahmenrichtlinien sind verbindlich und ab dem Schuljahr 2022/23 dem Unterricht zugrunde zu legen. Sie ersetzen die „Rahmenrichtlinien für das Fach Informationsverarbeitung im Beruflichen Gymnasium – Gesundheit und Soziales“ (Stand: Juli 2012), die „Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Informationsverarbeitung im Fachgymnasium – Technik“ (Stand: Februar 2003) sowie die „Rahmenrichtlinien für das Fach Informationsverarbeitung im Beruflichen Gymnasium – Wirtschaft“ (Stand Mai 2001). Für die Schülerinnen und Schüler, die sich am 31.07.2022 im Bildungsgang befinden, gelten die bisherigen RRL weiter und treten mit Ablauf des 31.07.2024 außer Kraft.

 

Dokument

Gültigkeit

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Rahmenrichtlinien für das Profilfach Berufliche Informatik im Beruflichen Gymnasium - Gesundheit und Soziales -, - Technik - sowie - Wirtschaft – ab 01.08.2022
(für die Schülerinnen und Schüler, die sich am 31.07.2022 im Bildungsgang befinden, gelten die bisherigen RRL weiter und treten mit Ablauf des 31.07.2024 außer Kraft.)
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Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung - Berufliche Informatik – ab dem 01.08.2007 Downloadlink RRL BIF

Auslaufende Dokumente

Rahmenrichtlinien für das Fach Informationsverarbeitung im Beruflichen Gymnasium – Gesundheit und Soziales – bis zum 31.07.2022
(für die Schülerinnen und Schüler, die sich am 31.07.2022 im Bildungsgang befinden, gelten die nebenstehend aufgeführten RRL weiter und treten mit Ablauf des 31.07.2024 außer Kraft.)
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Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Informationsverarbeitung im Fachgymnasium – Technik – bis zum 31.07.2022
(für die Schülerinnen und Schüler, die sich am 31.07.2022 im Bildungsgang befinden, gelten die nebenstehend aufgeführten RRL weiter und treten mit Ablauf des 31.07.2024 außer Kraft.)
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Rahmenrichtlinien für die Unterrichtsfächer Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling (Stand: Januar 2006), Informationsverarbeitung (Stand: Mai 2001) und Volkswirtschaft (Stand: Mai 2001) für den Bereich Informationsverarbeitung gültig bis zum 31.07.2022
(für die Schülerinnen und Schüler, die sich am 31.07.2022 im Bildungsgang befinden, gelten die nebenstehend aufgeführten RRL für den Bereich Informationsverarbeitung weiter und treten mit Ablauf des 31.07.2024 außer Kraft.)
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Handreichung zur Umsetzung der Einheitlichen Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung (EPA) „Berufliche Informatik“ und der niedersächsischen Rahmenrichtlinien für das Unterrichtsfach Informationsverarbeitung im Fachgymnasium - alle Fachrichtungen – bis zum 31.07.2022
(für die Schülerinnen und Schüler, die sich am 31.07.2022 im Bildungsgang befinden, gelten die nebenstehend aufgeführten Handreichungen weiter und treten mit Ablauf des 31.07.2024 außer Kraft.)
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Handreichung für das Fach Informationsverarbeitung in der Einführungsphase des Beruflichen Gymnasiums - alle Fachrichtungen - bis zum 31.07.2022
(für die Schülerinnen und Schüler, die sich am 31.07.2022 im Bildungsgang befinden, gelten die nebenstehend aufgeführten Handreichungen weiter und treten mit Ablauf des 31.07.2024 außer Kraft.)
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Weitere Informationen (z.B. Protokolle von Dienstbesprechungen, Schulungsergebnisse, Hinweise auf Fort- und Weiterbildungen sowie OImplementierungsmaßnahmen) finden Sie in der Niedersächsischen Bildungscload ( https://niedersachsen.cloud/ ) im Team "Fachberatung BIF". Sollten Sie noch nicht in der Niedersächsischen Bildungscload registriert sein, sprechen Sie Ihren Schuladministrator an. Achten Sie darauf, dass in Ihrem Profil der Auswahlpunkt "Sichtbarkeit im zentralen Verzeichnis aktivieren" bestätigt ist. Sollten Sie noch nicht Mitglied im Team "Fachberatung BIF" sein, schreiben Sie einen Fachberater an.

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